Eingelagerte Edelmetalle verkaufen
Wenn Sie Edelmetalle bei uns gekauft und eingelagert haben,
dann möchten Sie diese Edelmetalle oder einen Teil
davon vielleicht irgendwann auch wieder einmal verkaufen.
Hierzu können Sie gerne jederzeit einen unserer
Vertriebspartner kontaktieren, der Ihnen alle Fragen
ausführlich beantwortet und Ihnen beim Ausfüllen
des Verkaufsauftrages hilft.
Sie können einen Verkaufsauftrag natürlich auch
ohne die Hilfe eines Vertriebspartners selbst ausfüllen.
Bitte beachten Sie die Mindestverkaufssumme bei einem Verkaufsauftrag, wie in unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen (Terms and Conditions) beschrieben.
Wie ein Edelmetallverkauf bei der Atlantic Canada Metals
Inc. (ACM) abgewickelt wird, beschreiben wir Ihnen mit
der folgenden Aufstellung.
Ablauf eines Edelmetallverkaufs:
- Für den Verkauf von Edelmetall aus dem Hochsicherheitslager benötigt der Kunde eine beglaubigte Kopie seines Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins, die nicht älter als 12 Monate ist.
- Kunde druckt sich den Verkaufsauftrag, der sich im Downloadbereich dieser Website befindet, aus.
- Kunde füllt den Verkaufsauftrag aus und trägt die vorläufigen Preise, die in der Produktseite des entsprechenden Produktes dieser Website stehen, in den Verkaufsauftrag ein. Hier ist zu beachten, dass nicht die Verkaufspreise, sondern die Ankaufspreise der ACM verwendet werden.
- Kunde und Zeuge (optional) unterschreiben den Verkaufsauftrag.
- Kunde scannt den Verkaufsauftrag und die beglaubigte Kopie seines Ausweisdokumentes ein. Ist kein Scanner vorhanden, kann man die Unterlagen auch mit einer Digitalkamera oder mit einer Handykamera abfotografieren. Achten Sie bitte darauf, dass alles gut zu lesen ist. Achten Sie bitte besonders darauf, dass man die Daten der beglaubigten Ausweiskopie und die Unterschrift auf der Ausweiskopie sehr gut erkennen kann.
- Kunde schickt Verkaufsauftrag und beglaubigte Ausweiskopie per E-Mail an die ACM.
- Kunde erhält von der ACM die E-Mail-Adresse der kanadischen Rechtsanwaltskanzlei Breton Law Group.
- Kunde schickt Verkaufsauftrag und beglaubigte Ausweiskopie per E-Mail an die Breton Law Group.
- Kunde bestätigt der Atlantic Canada Metals Inc. per E-Mail, dass er die Unterlagen per E-Mail an die Breton Law Group geschickt hat. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ins CC setzen, wenn Sie die Unterlagen an die Breton Law Group schicken.
- Die eingesendeten Unterlagen werden von der Atlantic Canada Metals Inc. und auch von der Breton Law Group auf Vollständigkeit und auf korrekte Daten geprüft um Betrug zu vermeiden.
- Kunde wird eventuell von der Atlantic Canada Metals Inc. oder von einem Vertriebspartner telefonisch kontaktiert um zu prüfen, ob der Verkaufsauftrag auch wirklich vom Kunden in Auftrag gegeben wurde.
- Atlantic Canada Metals Inc. beauftragt das Hochsicherheitslager die Edelmetalle aus der versiegelten Box des Kunden heraus zu nehmen.
- Die Breton Law Group teilt dem Hochsicherheitslager mit, dass es die Edelmetalle aus der versiegelten Box des Kunden entnehmen darf.
- Das Hochsicherheitslager entnimmt die Edelmetalle aus der
versiegelten Kundenbox.
Das Hochsicherheitslager darf die Edelmetalle des Kunden aus seiner versiegelten Box nur entnehmen, wenn es neben dem Auftrag der Atlantic Canada Metals Inc. auch eine Bestätigung eines zertifizierten Dritten (Breton Law Group) erhalten hat. Dies stellt sicher, dass Atlantic Canada Metals Inc. alleine keinen Zugriff auf die Edelmetalle der Kunden hat. - Das Hochsicherheitslager informiert Atlantic Canada Metals Inc. darüber, dass die Edelmetalle aus der Kundenbox entnommen wurden.
- Atlantic Canada Metals Inc. überweist den Verkaufsbetrag, abzüglich der im Vertrag vereinbarten Gebühren, auf das im Verkaufsvertrag angegebene Bankkonto des Kunden.
- Der Verkauf ist abgeschlossen.