FAQ - Frequently asked questions

Häufig gestellte Fragen an die Atlantic Canada Metals Inc.

1. Antworten zu Dokumentfragen


1.1 Wozu muss ein Zeuge unterschreiben und wer kann als Zeuge unterschreiben?

Als kanadische Firma unterliegen wir dem kanadischen Recht, welches sich in vielen Bereichen vom englischen Recht ableitet. Bei Verträgen hier in Kanada ist es üblich, dass ein Zeuge mit unterschreibt. Zeuge kann jede volljährige Person sein, auch ein naher Verwandter. Der Zeuge bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Angaben im Vertrag auch vom Käufer selbst und freiwillig gemacht wurden. Er bestägt weiter, dass die Daten im Identifizierungsdokument mit den Daten im Dokument übereinstimmen und er das Identifizierungsdokument gesehen hat. Der Zeuge muss sich nicht indentifizieren und die Unterschrift muss auch nicht leserlich sein.


1.2 Was mache ich, wenn kein Zeuge vor Ort ist?

Ein Zeuge ist nicht zwingend erforderlich und wenn kein Zeuge verfügbar ist, kann man die Unterschrift des Zeugen auch weglassen. Die Unterschrift eines Zeugen bietet für alle Parteien eine zusätzliche Sicherheit.

2. Antworten zu den Rechnungsfragen


2.1 Was ist in den Gebühren für Verwaltung, Lagerung und Versicherung enthalten?

Grundsätzlich sind darin die Kosten für Verwaltung, Lagerung und Versicherung enthalten, im Prinzip unsere Betriebskosten. Versicherung ist selbsterklärend, Lagerung sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Lagerfirma und dem Hochsicherheitslager und Verwaltung beinhaltet alle sonstigen Kosten, die auf die ACM zukommen. Zum Beispiel beinhaltet die Verwaltung die Kontrolle der Bestände unserer Kunden im System der Lagerfirma, Kosten für steuerliche Betreuung, Kosten welche durch die Veranstaltung der beiden jährlichen Kundenreisen (Mietwagen, Betreuung, etc.), Kosten der jährlichen speziellen Audits von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wie zum Beispiel KPMG, Kosten für Software, Lohnkosten, usw.


2.2 Muss man den Rechnungsbetrag nach Kanada überweisen?

Nein, Sie können auf unser deutsches Konto bezahlen. Auf unserer Rechnung, die wir Ihnen per E-Mail zuschicken, steht der Rechnungsbetrag in kan. Dollar und in Euro. Ebenso ist auf unserer Rechnung neben unserer kanadischen Bankverbindung auch unsere deutsche Bankverbindung angegeben. Sie haben also die Wahl entweder in kan. Dollar auf unser kanadisches Konto zu bezahlen oder in Euro auf unser deutsches Konto. Aus der EU ist es günstiger auf unser deutsches Konto zu überweisen. Wenn Sie ein kanadisches Konto haben, dann können Sie natürlich gerne von dort auf unser kanadisches Konto überweisen. Wenn Sie von einem nichtkanadischen Konto auf unser kanadisches Konto überweisen, dann müssen Sie die Gebühr für eingehende Auslandsüberweisungen in Höhe von 17 kanadischen Dollar zum Rechnungsbetrag hinzufügen und mitüberweisen.


2.3 Wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Die Rechnung ist umgehend fällig. Sie müssen die Rechnung umgehend bezahlen, am besten noch am selben Tag, an dem Sie die Rechnung erhalten. Wir treten bei den Gebühren für Lagerung, Verwaltung und Versicherung für 3 Monate in Vorleistung und erwarten eine umgehende Bezahlung unserer Rechnungen.


2.4 Was, wenn meine Rechnung in meinem Spamordner landet und ich sie deshalb übersehe und nicht bezahle?

Die Rechnung ist dennoch umgehend fällig. Sie sind verpflichtet Ihren Posteingang genau zu überwachen, dazu zählt auch der Spamordner ihres E-Mail-Programms. Wenn Sie über uns Edelmetalle eingelagert haben, dann wissen Sie auch, dass Sie nach jedem Quartal eine Rechnung von uns erhalten.


2.5 Wann werden die Gebühren für Verwaltung, Lagerung und Versicherung fällig?

Sie erhalten von uns immer nach Quartalsende eine ensprechende Rechnung über das gerade abgeschlossene Quartal. So erhalten Sie Anfang April eine Rechnung für die Monate Januar bis März, Anfang Juli erhalten Sie eine Rechnung für die Monate April bis Juni, usw.


2.6 Wann muss ich die Rechnung für Verwaltung, Lagerung und Versicherung bezahlen?

Die Rechnung ist umgehend fällig. Sie müssen die Rechnung umgehend bezahlen, am besten noch am selben Tag, an dem Sie die Rechnung erhalten. Die Atlantic Canada Metals Inc. muss die Rechnungen aus dem Hochsicherheitslager monatlich bezahlen, tritt somit also 3 Monate in Vorleistung und ist darauf angewiesen, dass die Rechnungen von den Kunden umgehend bezahlt werden. Vielen Dank.


2.7 Wo kann man die Höhe der Gebühren für Verwaltung, Lagerung und Versicherung einsehen?

Die Höhe der Gebühren für die Lagerung im Hochsicherheitslager ist in unseren AGB niedergeschrieben. Unsere AGB können Sie sich in unserem Downloadbereich herunter laden.


2.8 Was sind die Gründe für die Preisschwankungen in den Rechnungen für Verwaltung, Lagerung und Versicherung?

Die Rechnungsbeträge für Verwaltung, Lagerung und Versicherung ihrer Edelmetalle werden aller Wahrscheinlichkeit nach von Quartal zu Quartal unterschiedlich sein, selbst dann, wenn sich an ihren Beständen nichts ändert. Verantwortlich dafür sind gleich mehrere Gründe, auf die weder die Atlantic Canada Metals Inc. noch unsere Kunden einen Einfluss haben.
Der offensichtlichste Grund für die schwankenden Rechnungsbeträge sind die Edelmetallpreise, die ständig in Bewegung sind. Steigen die Edelmetallpreise, so steigen auch die Gebühren und wenn die Edelmetallpreise fallen, so fallen auch die Gebühren für die Verwaltung, Lagerung und Versicherung. Auf unserer Rechnung sehen Sie die entsprechenden Edelmetallpreise unter der Spalte Spot-Price.
Ein weiterer Grund sind die Veränderungen der Wechselkurse zwischen den Währungen. Die Preise von Edelmetallen werden international in US-Dollar festgelegt. Als kanadisches Unternehmen erstellen wir unsere Rechnungen in kanadische Dollar. Je nachdem wie sich der Wechselkurs zwischen dem USD und dem CAD entwickelt, kann der Rechnungsbetrag in CAD höher oder niedriger ausfallen. Unsere Kunden in der EU zahlen in der Regel in EUR auf unser deutsches Bankkonto. Auch hier kann ein sich ändernder Wechselkurs zwischen CAD und EUR zu einem höheren oder niedrigeren Rechnungsbetrag in EUR führen.
Einige unserer Kunden fragen sich auch, nach Erhalt ihrer zweiten Rechnung, warum diese Rechnung höher ist als die erste Rechnung, die sie erhalten haben, obwohl sich vielleicht weder die Edelmetallpreise noch die Wechselkurse geändert haben. Hier liegt der Grund in der Dauer, in der sich die Edelmetalle im Hochsicherheitslager befinden. Hat ein Kunde z.B. in der Mitte des Quartals gekauft, so wird seine erste Rechnung auch nur über ein halbes Quartal sein. Seine zweite Rechnung wird dann aber über ein volles Quartal sein und dementsprechend höher ausfallen. Auf unserer Rechnung sehen Sie die Zeit der Edelmetalle im Hochsicherheitslager unter der Spalte Days. Dort stehen in der Regel zwei Zahlen durch einen Schrägstrich getrennt. Die erste Zahle steht für die Anzahl der Tage, in denen sich ihr Edelmetall im Hochsicherheitslager befand und die zweite Zahl steht für die Anzahl der Tage des vollen Quartals. Steht dort z.B. 50/92 bedeutet dies, dass das abgelaufene Quartal 92 Tage hatte, ihre Edelmetalle aber nur 50 Tage davon im Hochsicherheitslager waren. Sind beide Zahlen identisch, dann bedeutet dies, dass sich ihre Edelmetalle das volle Quartal im Hochsicherheitslager befanden.


2.9 Warum entsprechen die Preise (Spot-Price) auf der Rechnung nicht den aktuellen Preisen?

Auf unseren Rechnungen werden nicht die aktuellen Edelmetallpreise in Rechnung gestellt, sondern der Durchschnittspreis der letztem 3 Monate (letztes Quartal).
Wir treten bei den Gebühren für Verwaltung, Lagerung und Versicherung für unsere Kunden für bis zu 3 Monate in Vorleistung, da wir diese Gebühren monatlich bezahlen müssen. Die Rechnung bezieht sich immer auf das abgelaufene Quartal und die Preise sind demensprechend die Durchschnittspreise dieses abgelaufenen Quartals.

3. Antworten zur Edelmetalleinlagerung


3.1 Wie sicher ist die Lagerung der Edelmetalle in Kanada?

Kanada selbst ist ein sehr sicheres Land mit einer sehr geringen Kriminalitätsrate. Laut Statistiken gehört Kanada zu den sichersten Ländern der Erde. Dennoch tun wir alles damit Ihre Edelmetalle in jedem Fall absolut sicher sind. Ihre Edelmetalle werden in einem Hochsicherheitslager gelagert, welches rund um die Uhr mit bewaffnetem Personal besetzt ist. Das Lager verfügt über mehrere Schleußen und der innere Tresorraum, dort wo die Edelmetalle gelagert werden, ist mit starken Stahlbetonwänden und mehreren Tresortüren geschützt. Natürlich sind Ihre Edelmetalle auch gegen alle erdenklichen Risiken, die man versichern kann, versichert.


3.2 Werden meine Edelmetalle getrennt von anderen Edelmetallen gelagert?

Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, der leider von vielen Edelmetallbesitzern nicht ausreichend bedacht wird. Wenn Ihre Edelmetalle mit dem Edelmetall anderer Edelmetallbesitzer vermischt wird, bekommen Sie wahrscheinlich niemals Ihre eigenen Edelmetalle wieder, sondern wahrscheinlich andere, eventuell sogar unreinere, Edelmetalle, die von einer anderen Person dort eingelagert wurden. Noch wichtiger bei einer Sammellagerung ist aber, dass Sie von der Gesamtmenge der Edelmetalle im Sammellager nur einen Anteil besitzen. Sie besitzen einen Anspruch auf einen Teil der dort gelagerten Edelmetalle. Sie haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Barren Silber, Gold oder Platin. Dies sehen wir nicht als wirklichen persönlichen Besitz, wie wir ihn unseren Kunden bieten. Bei uns erworbene und eingalgerte Edelmetalle werden für jeden Kunden in einer separaten, versiegelten Box aufbewahrt und niemals mit den Edelmetallen anderer Kunden vermischt.


3.3 Warum ist eine getrennte Lagerung besser als eine gemeinsame Lagerung?

Bei einer getrennten Lagerung der Edelmetalle, gehören dem Kunden bestimmte Barren und Münzen. Dies ist bei einer gemeinsamen Lagerung nicht der Fall, dort besitzen Kunden nur einen Anteil an einer Gesamtmenge.
Unsere Kunden, mit getrennter Lagerung, können sich Ihre Edelmetalle im Hochsicherheitslager ansehen und sich auch die Seriennummern notieren. Bei einem weiteren Besuch zu einem späteren Zeitpunkt werden Sie genau die gleichen Stücke mit den gleichen Seriennummern vorfinden. Dies ist bei einer gemeinsamen Lagerung nicht möglich.
Als unser Kunde, mit getrennter Lagerung, haben Sie die Möglichkeit persönlich Ihre Edelmetalle vor Ort zu prüfen. Diese Möglichkeit besteht bei einer Sammellagerung nicht. Uns ist auch kein anderes Unternehmen bekannt, welches Kunden erlaubt Ihre eigenen Edelmetalle selbst vor Ort zu überprüfen.
Bei einer gemeinsamen Lagerung haben Kunden praktisch keine Möglichkeit festzustellen ob ihre Edelmetalle wirklich im Lager sind. Sie wissen nicht, wie viele Kunden eingelagert haben und auch nicht wie viel Edelmetall jeder Kunde eingelagert hat. Selbst wenn Sie die Gesamtmenge im Lager kennen, wissen Sie immer noch nicht, ob wirklich alle Edelmetalle aller Kunden eingelagert wurden.
Bei getrennter Lagerung hat jeder Kunde seine eigenen Edelmetalle in einer eigenen, versiegelten Kiste und somit sind seine Edelmetalle von den Edelmetallen anderer Kunden getrennt.


3.4 Wie wird sicher gestellt, dass meine Edelmetalle nicht mit anderen Edelmetallen vermischt werden?

Jeder Kunde, mit getrennter Lagerung, erhält bei uns eine oder mehrer eigene stabile Boxen, in denen die Edelmetalle des Kunden aufbewahrt werden. Jede Box ist eindeutig markiert und mit mehreren nummerierten Siegeln versiegelt. Um eine solche Kundenbox zu öffnen müssen die Siegel mit einem Werkzeug zerstört werden. Der Tresorraum darf immer nur von mindestens 2 Personen betreten werden (Vier-Augen-Prinzip). Alles wird mit Kameras überwacht und jedes Betreten des Tresorraumes wird schriftlich und digital dokumentiert. Ebenso wird jede Öffnung einer Kundenbox schriftlich und digital dokumentiert. Es darf immer nur eine Kundenbox geöffnet werden und erst wenn diese Box wieder verschlossen und mit neuen Siegeln versiegelt wurde, darf eine andere Kundenbox geöffnet werden. Dadurch ist ein Vermischen von Edelmetallen von verschiedenen Kunden nicht möglich.


3.5 Kann ich selbst meine Edelmetalle im Hochsicherheitslager vor Ort begutachten?

Wir bieten unseren Kunden, zweimal pro Jahr, die Möglichkeit sich Ihre Edelmetalle im Hochsicherheitslager selbst anzuschauen und zu überprüfen. Die beiden Termine sind in der Regel im Juni und im September in jedem Jahr. Wenn Sie Interesse an einer persönlichen Überprüfung Ihrer Edelmetalle haben, dann teilen Sie dies bitte Ihrem Vertriebspartner oder auch uns direkt mit. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und je früher Sie sich anmelden um so besser. Wir benötigen von Ihnen vorab dann eine Kopie Ihres Reisepasses, welche wir an das Hochsicherheitslager weitergeben. Dort wird man Ihre Daten überprüfen, Personen mit eingetragen Vorstrafen wird der Zugang zum Hochsicherheitslager nicht erlaubt. In der Regel dauert die Reise 3 bis 5 Tage und richtet sich nach den Flugterminen. Sie kommen normalerweise am späten Nachmittag oder Abends in Halifax an und gleich am nächsten Morgen geht es ins Hochsicherheitslager. Die Besichtigung des Hochsicherheitslagers erfolgt mit jedem Kunden einzeln, damit er ungestört seine Edelmetalle prüfen kann. Nachdem alle Kunden ihre Edelmetalle begutachtet haben, gehen wir mit den Interessenten (Nichtkunden) gemeinsam als Gruppe in das Hochsicherheitslager. An den folgenden Tagen besichtigen wir gemeinsam die schöne Hafenstadt Halifax und haben noch den ein oder anderen Ausflug auf dem Programm, z.B. eine Fahrt zum bekannten Leuchtturm von Peggy's Cove oder zur Bay of Fundy, mit dem höchsten Tiedenhub der Welt. Ihr Heimflug startet in der Regel am späten Abend vom internationalen Flughafen in Halifax zurück nach Frankfurt. Die Kosten für Flug, Hotel, Verpflegung und andere kostenpflichtige Dinge, wie z.B. Hafenrundfahrt, usw. trägt jeder Teilnehmer selbst. Einen Mietwagen benötigen Sie nicht, Sie werden von uns vom Flughafen abgeholt, zu allen Orten transportiert und am Ende der Reise auch wieder zum Flughafen gebracht.

Wir werden des öfteren von Kunden und Interessenten um eine separate Besichtigung gebeten, weil man z.B. geschäftlich oder urlaubsbedingt gerade in Halifax oder Umgebung ist. Dies ist leider nicht möglich, Brinks erlaubt uns nur 2 Besuche des Hochsicherheitslagers pro Jahr. Wir sind froh darüber, dass Brinks uns zweimal mit Kunden und Interessenten in das Hochsicherheitslager hinein lässt. Wir kennen kein anderes Unternehmen, welches betriebsfremde Personen in ein Hochsicherheitslager hinein lässt. Das Hochsicherheitslager ist ein arbeitendes Unternehmen, in dem ständig Geld- und Werttransporte ankommen und abfahren. Jeder Besuch von unbekannten Dritten in so einem Gebäude stellt ein enormes Sicherheitsrisiko für das Unternehmen und besonders für das Personal dar. Aus diesem Grund werden Sie verstehen, dass wir keine separaten Besichtigungen durchführen können und möchten Sie bitten sich rechtzeitig zu einer unserer beiden jährlichen Besichtigungen anzumelden. Vielen Dank.


3.6 Ist es möglich meine Edelmetalle in ein anderes Land zu transportieren und dort in einem Hochsicherheitslager zu lagern?

Wenn Sie es möchten, können wir in Ihrem Auftrag Ihre Edelmetalle kurzfristig in ein anderes Hochsicherheitslager, in einem anderen Land, transportieren. Die Kosten für diese Umlagerung wird Ihnen vorab in Rechnung gestellt. Bitte bedenken Sie, dass eine persönliche Besichtigung, Überprüfung oder Abholung ihrer Edelmetalle nur im Hochsicherheitslager in Halifax möglich ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Sicherheit.


3.7 Müssen auf Gewinne, die man durch den Verkauf von Edelmetall in Kanada erziehlt, in Kanada Steuern gezahlt werden?

Wichtig, bitte beachten:
Wir sind nicht in der Lage eine Beratung oder Auskunft in irgend einer Weise zu geben. Wir ersuchen Sie dringend, bei allen steuerlichen Fragen oder bei geplanten Invesitionen die Dienste eines kompetenten Beraters in Kanada, Deutschland oder einem entsprechenden Land in Anspruch zu nehmen. Alle hier angegebenen Informationen dienen nur der Information und stellen in keinem Fall eine Beratung in irgend einer Form dar!

Dies ist in der Regel in den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und dem Wohnland des Nicht-Kanadiers festgeschrieben. Für deutsche Staatsbürger ist hier der Artikel 13 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Kanada und Deutschland wichtig. Laut Auskunft eines kanadischen Finanzbeamten, den wir um eine Einschätzung gebeten haben, ist im Fall, dass eine deutsche Privatperson mit dem Verkauf von Edelmetall einen Gewinn erziehlt, der Absatz 6 gültig. Dieser Absatz lautet:

6. Gains from the alienation of any property, other than those mentioned in paragraphs 1 to 4 shall be taxable only in the Contracting State of which the alienator is a resident.
Und auf deutsch:
6. Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen 1 bis 4 nicht genannten Vermögens können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist.

Dies bedeutet, dass ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, seine Gewinne durch den Verkauf von Edelmetall in Kanada nicht versteuern muss. Das komplette Dopelbesteuerungsabkommen zwischen Kanada und Deutschland können Sie sich unter den folgenden Links herunter laden:

4. Antworten zu Erbfolge, Vollmacht, usw.


4.1 Kann ich eine Vollmacht erteilen?

Ja, mit einer Vollmacht erteilen Sie einer anderen Personon das Recht über Ihren Storage-Account und alle darin enthaltenen Edelmetalle zu verfügen. Überlegen Sie bitte genau, wem Sie diese Vollmacht erteilen und warum Sie dies tun. Die bevollmächtigte Person hat dann vollen Zugriff auf Ihre Edelmetalle und kann Ihre Edelmetalle zum Beispiel jederzeit verkaufen. Eine Vollmacht ist eventuell sinnvoll, wenn der Inhaber der Edelmetalle eine schwere Krankheit hat und eventuell in naher Zukunft nicht mehr Herr seiner Sinne ist oder aus anderem Grund nicht mehr in der Lage ist notwendige Dokumente zu unterschreiben. Eine Vollmacht ist nur solange gültig, wie der Vollmachtgeber noch am Leben ist. Stirbt der Vollmachtgeber, erlöschen, nach kanadischem Recht, automatisch alle von ihm erteilten Vollmachten.
Weitere Informationen zu einer Vollmacht finden Sie im Downloadbereich unserer Website.


4.2 Was passiert, wenn der Depotinhaber stirbt?

Mit dem Tod des Inhabers eines Storage-Accounts erlischt automatisch jede von ihm erteilte Vollmacht und das Testament tritt in Kraft. Existiert kein kanadisches Testament, muss ein kanadisches Gericht über die Erbfolge entscheiden. Dies kann unter Umständen sehr lange dauern, da nicht englische Dokumente und Testamente erst beglaubigt übersetzt werden müssen und von einem kanadischen Gericht geprüft werden müssen.

Der einfachste Weg, um die Übertragung auf die Erben möglichst unkompliziert zu gestalten, ist ein kanadisches Testament. Jeder, auch Nicht-Kanadier, kann in Kanada bei einem kanadischen Anwalt ein kanadisches Testament erstellen lassen, welches im Todesfalle rechtskräftig ist und in Kanada zur Anwendung kommt. Der Übertrag auf die, im kanadischen Testament genannten, Erben erfolgt dadurch wesentlich schneller.

Für den Fall, dass der Inhaber eines Storage-Accounts nicht in der Lage ist nach Kanada zu kommen und dort bei einem kanadischen Anwalt ein Testament erstellen kann, haben wir den obigen Prozess mit Hilfe eines Anwaltes vereinfacht. In diesem Fall benötigt der kanadische Anwalt, welcher die Übertragung auf die Erben freigeben muss, eine schriftliche Bestätigung von einem deutschen Anwalt, auf dem Briefpapier des deutschen Anwaltes, in der der deutsche Anwalt bestätigt, dass Testament und Sterbeurkunde authentisch sind und es sich bei den genannten Erben um die einzigen Erben handelt. Diese Bestätigung muss von dem deutschen Anwalt in englischer Sprache verfasst werden, damit der kanadische Anwalt den Brief lesen und verstehen kann. Es genügt, wenn der deutsche Anwalt seine Bestätigung per E-Mail an den kanadischen Anwalt schickt. Bitte kontaktieren Sie uns in so einem Fall und wir teilen Ihnen die entsprechende E-Mail-Adresse des kanadischen Anwaltes mit.


4.3 Gibt es weitere Möglichkeiten seine Edelmetalle zu übertragen?

In unserem Downloadbereich steht ein Übertragungsdokument zum Download zur Verfügung. Mit diesem Dokument können Sie Ihren Storage-Account mit seinem kompletten Inhalt auf eine andere Person übertragen. Mit dieser Übertragung verlieren Sie als bisheriger Eigentümer alle Rechte an Ihrem Storage-Account und dessen Inhalt. Der neuer Eigentümer erhält alle Rechte des Storage-Accounts und wird alleiniger Besitzer des Storage-Accounts und dessen Inhalts. Dieses Dokument kann unter Umständen auch dazu genutzt werden, um im Todesfall seine Edelmetalle auf eine andere Person zu übertragen, ohne ein Testament zu nutzen. Sollten Sie zu diesem Punkt Interesse haben, sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.


4.4 Wenn zwei Personen (z.B. Ehepartner) zusammen kaufen, müssen dann auch beide bei einem späteren Verkauf unterschreiben?

Ja, wenn ein Lagerkonto auf zwei Personen angelegt wird, dann müssen bei einer späteren Abholung oder Verkauf auch beide Personen unterschreiben. Eine einzelne Person kann dann nicht alleine über den Inhalt des Lagerkontos verfügen. Wenn dies gewünscht ist, sollten beide Inhaber sich gegenseitig eine Vollmacht ausstellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt. Wenn hier keine Vorsorge getroffen wurde, kann der noch lebende Partner nicht mehr auf den Inhalt des Lagerkontos zugreifen, bevor die erbliche Abwicklung stattgefunden hat. Wir empfehlen deshalb die Lagerkonten nur auf eine Person anzulegen. Bei Ehepaaren sollte sich jeder Partner ein eigenes Lagerkonto zulegen. Dies ist auch der Grund, warum wir auf unserem Kauf- und Lagerformular als Anrede nur Frau oder Herr oder Firma und nicht Ehepaar oder Paar angegeben haben.

Dennoch gibt es natürlich Möglichkeiten, wie ein Partner, im Todesfall des anderen Partners, über dessen Anteil oder dessen Lagerkonto sofort vollständig verfügen kann. Sollten Sie zu diesem Punkt Interesse haben, sprechen Sie uns bitte direkt darauf an.

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